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solemare italienreisen GmbH |
im-personation |
Isartalstrasse 44 a
80469 München
Telefon: +49-700-solemare
Telefon: +49-700-76 53 62 73
Internet: http://www.solemare.de
Email: info@solemare.de |
Marcus Hilmer
Thalhauser Str. 4
85354 Freising
Telefon: 08161-14 40 31
Mobil: 0160-720 555 2
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Email: info@im-personation.de |
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1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann
mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der
Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die
Anmeldung und den Preis schriftlich bestätigt haben. Weicht der
Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern innerhalb
dieser Frist die Aufnahme von Ihnen erklärt wird.
2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 10% des
Reisepreises. höchstens jedoch 500.00 DM pro Reiseteilnehmer
fällig. Der lnsolvenzversicherungsschein wird erst nachdem 10%
der Anzahlung geleistet sind zugeschickt. Der restliche
Reisepreis Ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und nur
gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des 65
1k Abs. 3 BGB zu bezahlen. Die Zusendung bzw. Aushändigung
der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Geht
die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der
Kunde bzw. die Vermittleragentur die Mehrkosten einer
Eilauslieferung der Reiseunterlagen. sofern er die Verzögerung
des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Ohne vollständigen
Zahlungseingang bei uns, besteht kein Einspruch seitens des
Reiseteilnehmers und keine Reiseverpflichtung seitens des
Reiseveranstalters.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschliesslich
aus den Angaben der Reisebestätigung sowie aus der für den
Reisezeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung des
Reiseveranstalters, unter Berücksichtigung der landesüblichen
Besonderheiten. Veränderungen und Nebenabreden bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von uns.
Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
gehören nicht zu unserem Leistungsumfang, sofern diese in der
Reisebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet worden
sind. Grundlage für unsere Leistung ist unser Prospekt. Ausflüge
und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den
Zielorten sind - soweit nichts anderes angegeben - also keine
Leistung von uns.
4. Preiserhöhung und Änderung der Reiseleistung
Änderung der Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Abschluss des
Reisevertrages notwendig werden und nicht von uns wider Treu
noch Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrchtigen. Wir
sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für uns
unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend
genannten Leistungspreise aufgrund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind:
Beförderungspreise und Tarife (z. B. Ölpreisversteuerung).
Devisen-/Wechselkurse für die betreffende Reise, behördliche
Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben wie z. B.
Hafen- oder Flughafengebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch
nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
Preiserhöhung nicht mehr als 5% des Reisepreises beträgt. Eine
Preiserhöhung kann nur bis zum 2 1. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhung nach
Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der
Kunde innerhalb von 10 Tagen gebührenfrei von der Reise
zurücktreten.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurcktreten. Mageblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der
Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt
gewertet. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten
oder die Reise nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz
für unsere Aufwendungen und die Reisevorkehrung unter
Berücksichtigung etwas ersparter Aufwendungen gem. 65 li in
Verbindung mit 65 le Abs. 4 S l BGB fordern. Die
Stornierungskosten betragen für Pauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35% des
Reisepreises
- vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 40% des
Reisepreises
- vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 60% des
Reisepreises
- am Reisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
Stornierungskosten für Campingflüge, reine Hotelreservierungen
und sonstiger Einzelbuchungen:
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 14. bis 9 Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
- vom 8. bis 2. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab dem 1. Tag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises
Bei der Vermittlung von Fremdleistungen anderer Veranstalter
bzw. Leistungstrger gelten automatisch deren Reisebedingungen
und Reiserücktrittsregelungen. Wir treten in diesem Fall nur als
Vermittler auf.
Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reiseantritts oder der
Beförderung bei Einzelreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist
mit einer Umbuchungspauschale In Höhe von 50,00 DM
verbunden. Eine Umbuchung bei Gruppenreisen bis 90 Tage vor
Reiseantritt ist mit Zahlung einer Umbuchungsgebühr verbunden,
die sich jeweils nach dem Mehraufwand richtet, jedoch
mindestens 50,00 DM pro Reiseteilnehmer beträgt. sofern sie im
Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich ist. Spätere
Änderungen sind nur in Form einer Stornierung der zunächst
gebuchten Reise möglich, wobei die oben genannten
Stornogebühren zu entrichten sind und eine anschliessende
Neubuchung möglich ist. Bis zum Reisebeginn kann der
Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Reise
antritt, jedoch kann der Veranstalter der Teilnahme Dritter
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme andere Gründe
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson anstelle des gemeldeten
Teilnehmers die gebuchte Reise an, so sind wir berechtigt,
Umbuchungsgebühren in Höhe von 100,00 DM zu verlangen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen: Wenn in der Person des Reisenden
Gründe vorliegen, die eine nachhaltige Störung der Reise
befürchten lassen oder der Reisende die Durchführung der Reise
nachhaltig stärt oder wenn er sich in einem erheblichen Masse
vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, die auch
wir von anderen Leistungsträgern gutgeschrieben bekommen.
Desweiteren können wir den Reisevertrag mit einer Frist von
mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn kündigen, wenn im
Prospekt auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese
nicht erreicht wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die
Nichteinführung der Reise den Kunden hiervon In Kenntnis zu
setzen und Ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Reisende
erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Bis 4 Wochen vor
Reisebeginn können wir aus dem Reisevertrag zurücktreten, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, da die uns
entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise nicht gedeckt sind
und dieser Umstand nicht von uns z. B. durch einen
Kalkulationsfehler zu vertreten ist. Auch in diesem Fall erhält der
Reisende den eingezahlten Reisepreis vollständig zurck.
7. Aufhebung des Vertrages aufgrund auergewöhnlicher
Umstände
Der Reisende als auch wir, können den Reisevertrag kündigen,
wenn durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt die Reise
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für
bereits von uns erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringende Reiseleistungen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für eine
eventuelle Rückforderung sind von beiden Parteien jeweils zur
Hälfte zu tragen wobei übrige Mehrkosten dem Reisenden zur
Last fallen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
- die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden
Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes. Unsere Haftung
für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns
herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden
handelt. Dasselbe gilt. soweit wir für einen Schaden allein wegen
Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere
deliktische Haftung für Körperschaden oder Todesfälle ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für
Schadensansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubten
Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit
beruhen, haften wir bei Personenschden bis maximal
150.000.00 DM je Reisendem. Wir haften nicht für vermittelte
Fremdleistungen (Mietwagen. Ausflüge etc.) Dies gilt auch, wenn
die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. Bei
Buchungen einer Teilleistung wie z. B. nur Flugbeförderung oder
reine Hotelunterbringung etc. sind wir lediglich Vermittler, nicht
aber Reiseveranstalter. Dieses ist entweder das buchende
Reisebüro, wenn es sich als Reiseveranstalter betätigt, ansonsten
der Anbieter der Leistung z. B. Hotelier, Fluggesellschaft. Jede
Haftung unsererseits ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wir empfehlen daher unseren Kunden in diesem Zusammenhang
im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und
Gepäckversicherung.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Bei pflichtgemässer Erfüllung unserer Informationspflicht hat der
Reisende, bzw. die Vermittleragentur, die Voraussetzung für die
Teilnahme an der Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht
ausdrücklich zur Beschaffung der notwendigen Visa oder
sonstigen Bescheinigungen etc. schriftlich verpflichtet haben.
Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzung für die
Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden
zurückzuführen sind z. B. die nicht rechtzeitige Beschaffung des
erforderlichen Visums, so kann der Reisende nicht kostenfrei
zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch
nehmen. Insofern gelten unsere Bestimmungen in dem Abschnitt
"Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchen, Ersatzpersonen".
10. Flugdurchführung
Alle im Prospekt aufgeführten Flüge sind, sofern nichts anderes
angegeben. Direktflüge. Änderungen der Flugzeiten und
Streckenführung sind vorbehalten, soweit der Zuschnitt der
gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Reisende hat uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen,
sowie uns vor der Kündigung des Reisevertrages (65 l e BGB)
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, ausser wenn
die Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
gerechtfertigt ist. Ansprüche uns gegenüber sind innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reisedatum
schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren in 6
Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise
dem Vertrag nach endet. Auf mögliche Hemmungsabstände
weisen wir hin.
12.Reklamation
Reklamationen müssen schriftlich vor Ort beim Hotelmanagement
und auch an die Incommingagenturen (Reiseleitung) seitens des
Kunden weitergeleitet werden. Reklamationen die nicht während
des Aufenthaltes im Urlaubsort abgegeben werden, werden nicht
berücksichtigt oder bearbeitet. Es werden auch keine
Verantwortungen übernommen.
13.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Veranstalter:
solemare italienreisen gmbh
Sitz in München |
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