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solemare italienreisen GmbH im-personation


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung und den Preis schriftlich bestätigt haben. Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern innerhalb dieser Frist die Aufnahme von Ihnen erklärt wird.

2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises. höchstens jedoch 500.00 DM pro Reiseteilnehmer fällig. Der lnsolvenzversicherungsschein wird erst nachdem 10% der Anzahlung geleistet sind zugeschickt. Der restliche Reisepreis Ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig und nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des 65 1k Abs. 3 BGB zu bezahlen. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde bzw. die Vermittleragentur die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen. sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Ohne vollständigen Zahlungseingang bei uns, besteht kein Einspruch seitens des Reiseteilnehmers und keine Reiseverpflichtung seitens des Reiseveranstalters.

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschliesslich aus den Angaben der Reisebestätigung sowie aus der für den Reisezeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, unter Berücksichtigung der landesüblichen Besonderheiten. Veränderungen und Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von uns. Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden gehören nicht zu unserem Leistungsumfang, sofern diese in der Reisebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet worden sind. Grundlage für unsere Leistung ist unser Prospekt. Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und an den Zielorten sind - soweit nichts anderes angegeben - also keine Leistung von uns.

4. Preiserhöhung und Änderung der Reiseleistung
Änderung der Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und nicht von uns wider Treu noch Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrchtigen. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für uns unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend genannten Leistungspreise aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Beförderungspreise und Tarife (z. B. Ölpreisversteuerung). Devisen-/Wechselkurse für die betreffende Reise, behördliche Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhung nicht mehr als 5% des Reisepreises beträgt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 2 1. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen gebührenfrei von der Reise zurücktreten.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurcktreten. Mageblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und die Reisevorkehrung unter Berücksichtigung etwas ersparter Aufwendungen gem. 65 li in Verbindung mit 65 le Abs. 4 S l BGB fordern. Die Stornierungskosten betragen für Pauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
- vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- am Reisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises Stornierungskosten für Campingflüge, reine Hotelreservierungen und sonstiger Einzelbuchungen:
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 14. bis 9 Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises
- vom 8. bis 2. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab dem 1. Tag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises
Bei der Vermittlung von Fremdleistungen anderer Veranstalter bzw. Leistungstrger gelten automatisch deren Reisebedingungen und Reiserücktrittsregelungen. Wir treten in diesem Fall nur als Vermittler auf. Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reiseantritts oder der Beförderung bei Einzelreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist mit einer Umbuchungspauschale In Höhe von 50,00 DM verbunden. Eine Umbuchung bei Gruppenreisen bis 90 Tage vor Reiseantritt ist mit Zahlung einer Umbuchungsgebühr verbunden, die sich jeweils nach dem Mehraufwand richtet, jedoch mindestens 50,00 DM pro Reiseteilnehmer beträgt. sofern sie im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich ist. Spätere Änderungen sind nur in Form einer Stornierung der zunächst gebuchten Reise möglich, wobei die oben genannten Stornogebühren zu entrichten sind und eine anschliessende Neubuchung möglich ist. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Reise antritt, jedoch kann der Veranstalter der Teilnahme Dritter widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme andere Gründe entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson anstelle des gemeldeten Teilnehmers die gebuchte Reise an, so sind wir berechtigt, Umbuchungsgebühren in Höhe von 100,00 DM zu verlangen.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Wenn in der Person des Reisenden Gründe vorliegen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen oder der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stärt oder wenn er sich in einem erheblichen Masse vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen, die auch wir von anderen Leistungsträgern gutgeschrieben bekommen. Desweiteren können wir den Reisevertrag mit einer Frist von mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn kündigen, wenn im Prospekt auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese nicht erreicht wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichteinführung der Reise den Kunden hiervon In Kenntnis zu setzen und Ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn können wir aus dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, da die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise nicht gedeckt sind und dieser Umstand nicht von uns z. B. durch einen Kalkulationsfehler zu vertreten ist. Auch in diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis vollständig zurck.

7. Aufhebung des Vertrages aufgrund auergewöhnlicher Umstände
Der Reisende als auch wir, können den Reisevertrag kündigen, wenn durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für bereits von uns erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückforderung sind von beiden Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen wobei übrige Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
- die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes. Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Dasselbe gilt. soweit wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere deliktische Haftung für Körperschaden oder Todesfälle ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Schadensansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit beruhen, haften wir bei Personenschden bis maximal 150.000.00 DM je Reisendem. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Mietwagen. Ausflüge etc.) Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. Bei Buchungen einer Teilleistung wie z. B. nur Flugbeförderung oder reine Hotelunterbringung etc. sind wir lediglich Vermittler, nicht aber Reiseveranstalter. Dieses ist entweder das buchende Reisebüro, wenn es sich als Reiseveranstalter betätigt, ansonsten der Anbieter der Leistung z. B. Hotelier, Fluggesellschaft. Jede Haftung unsererseits ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher unseren Kunden in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Bei pflichtgemässer Erfüllung unserer Informationspflicht hat der Reisende, bzw. die Vermittleragentur, die Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der notwendigen Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. schriftlich verpflichtet haben. Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzung für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind z. B. die nicht rechtzeitige Beschaffung des erforderlichen Visums, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten unsere Bestimmungen in dem Abschnitt "Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchen, Ersatzpersonen".

10. Flugdurchführung
Alle im Prospekt aufgeführten Flüge sind, sofern nichts anderes angegeben. Direktflüge. Änderungen der Flugzeiten und Streckenführung sind vorbehalten, soweit der Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Reisende hat uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie uns vor der Kündigung des Reisevertrages (65 l e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, ausser wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Ansprüche uns gegenüber sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reisedatum schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Auf mögliche Hemmungsabstände weisen wir hin.

12.Reklamation
Reklamationen müssen schriftlich vor Ort beim Hotelmanagement und auch an die Incommingagenturen (Reiseleitung) seitens des Kunden weitergeleitet werden. Reklamationen die nicht während des Aufenthaltes im Urlaubsort abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt oder bearbeitet. Es werden auch keine Verantwortungen übernommen.

13.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Veranstalter:
solemare italienreisen gmbh
Sitz in München

Haftungshinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.

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